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Waren, die gewerblich in die EU ein- oder aus ihr ausgeführt werden, müssen durch den Zoll. Wie die Zollabwicklung bei uns im Detail funktioniert, wie Waren angemeldet werden oder was man z.B. bei der Zollabfertigung beachten muss, wenn Waren aus Drittländern importiert oder in Nicht-EU-Staaten exportiert werden, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Generell gilt:
+ Der Unionszollkodex (UZK) sieht eine elektronische Zollanmeldung vor.
+ Voraussetzung für eine gewerbliche Zollanmeldung ist die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification).
+ Der deutsche Zoll hat für die elektronische Zollabfertigung ein eigenes IT-Verfahren, das ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).