Bedeutung von Hinweisgebenden
Sind Whistleblower Denunzianten oder Anschwärzer, die unser Hinweisgebersystem nur für negative Dinge nutzen? Oder sind Hinweisgebende nicht vielleicht sogar sehr wichtig für unsere Firmengruppe, weil sie Missstände aufdecken – und zwar nicht reisserisch auf Social Media Plattformen, sondern faktisch? Hinweisgebende sind Helden, weil sie wissen, was auf sie zukommt und es trotzdem tun. Hinweisgebende werden jetzt geschützt.

Auch Martin Luther war ein Whistleblower. Er ist quasi der Edward Snowden des Mittelsalters. Martin Luther hat Missstände in der Katholischen Kirche angeprangert, sie öffentlich gemacht und damit eine der grössten Revolutionen der Geschichte hervorgerufen.

Whistleblower, das sind Menschen, die, so die wörtliche Übersetzung „die Pfeife blasen“. Sie bringen Rechtsverstösse, wie Korruption, Verschwendung, Diskriminierung oder sexuellen Missbrauch ans Tageslicht. Nicht aus Rache, sondern, weil sie für ethische Werte einstehen. Gedankt wird ihnen nicht immer – im Gegenteil.

Dabei sind Hinweisgebende einsame Kämpfer. Sie wünschen sich Verbündete, machen aber meist die Erfahrung, dass die meisten Kollegen lieber wegschauen und schweigen. Wovor hat die schweigende Mehrheit eigentlich Angst? Gammelfleisch, VW Skandal, Love Parade, Doping, Odenwald Schule, Missbrauch in Kirchen – unzählige Mitwisser haben geschwiegen, in einigen Fällen jahrelang.

Whistleblowing als Teil unser Compliance-Kultur
Risiko-Management und -Kultur sind die wesentlichen Säulen unseres Compliance-Management-Systems (CMS). Und unser Hinweisgebersystem (HGS) „die Kirsche auf der Sahne“ eines betrieblichen Kummerkastens.
Dieses Hinweisgebersystem ist die internen Meldestelle entsprechend den Vorgaben der EU-Hinweisgeber Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es deckt mit Case-Management die Verwaltung und Bearbeitung von auftretenden Hinweisen ab.

↦ Die Meldung eines Verstosses kann in Textform oder mündlich und auf Wunsch auch persönlich abgegeben werden.
↦ Als Hinweisgeber gelten Beschäftigte, Azubis und freie Mitarbeitende. Ebenfalls ehemalige Mitarbeitende, Bewerber und Beschäftigte von Geschäftspartnern.
↦ Hinweisgebende sind dadurch vor jeglichen Repressalien geschützt und Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt.
↦ Geschützt werden ausdrücklich nur Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit eine Meldung abgeben.

Eine Meldung ist eingegangen … und jetzt?
Im folgenden bearbeitet ein unabhängiger Kreis über Mitarbeitende mit Fachkunde und fallweise einer Ombudsstelle verantwortlich in unsere Meldestelle die jeweilige Fall-ID. Koordiniert mit unser Compliance-Abteilung über diese Zeitachse:
↦ Sie erhalten innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eingang eine Bestätigung mit individueller Fall-ID.

↦ Binnen 3 Monaten nach Eingang informieren wir Sie über Folgemassnahmen und Erkenntnisstand oder Abschluss.

↦ Sämtliche Fall-ID Dokumentation wird für 3 Jahre aufbewahrt und danach gelöscht. Es sei denn, sie wurde Gegenstand eines laufenden Verfahrens.

Vom HinSchG geschützt sind:
↦ hinweisgebende Personen,
↦ Personen, die Gegenstand einer Meldung sind,
↦ sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen werden.
Hinweis: Vertragliche Loyalitäts-, Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsklauseln dürfen grundsätzlich nicht die Möglichkeit einer Meldung oder die Klärung eines Vorfalls ausschliessen.