green.jetzt > NIS-2 > eRechnung

Tschüss Papierrechnung, hallo eRechnung!

Wir sind gesetzlich verpflichtet, einen digitalen Rechnungs-Eingang anzubieten. Dieser ist für Lieferanten ohne Kosten und sorgt dafür, dass wir ausnahmslos vorkontierte Geschäftsnachrichten erhalten. Unseren Lieferanten wiederum bietet diese Daten-Drehscheibe die Flatrate Gelegenheit Ihrerseits ebenfalls sämtliche Dokumente digital anzubieten (Basis EDIFACT).

Was wird sich ändern?
Zunächst einmal muss man sich an neue Begriffsdefinitionen gewöhnen: Ab dem 01.01.2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als E-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden.

Was fällt unter „elektronische Rechnung“
Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Das strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen entsprechen (CEN-Norm EN 16931). Diese Formatanforderungen werden bspw. von der XRechnung oder dem hybriden ZUGFeRD-Format (Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei), erfüllt.

Damit besteht ab 01.01.2025 die Empfangsverpflichtung für die folgenden Formate gem. EN 16931:
ZUGFeRD: Hybrid-Format – menschenlesbares PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei in der Syntax „Cross-Industry Invoice“ (CII)
XRechnung: XML-Datei in der Syntax „Cross-Industry Invoice“ (CII)
XRechnung: XML-Datei in der Syntax „Universal Business Language“ (UBL)

Versionen: Es werden seitens der Westa-Gruppe die aktuellen Versionen unterstützt. Das sind derzeit ZUGFeRD 2.2 und XRechnung 3.0.1.

Was fällt unter „Sonstige Rechnung“

Sonstige Rechnungen sind bspw. Papier-Rechnungen, aber auch Rechnungen, die in einem anderen elektronischen Format (bspw. PDF) übermittelt werden.

Wichtig: Datensatz geht der Bild-/ PDF Datei vor. Damit ist grundsätzlich der strukturierte XML Teil führend und kann durch die PDF-A Sicht (als ZUGFeRD) ergänzt werden. Eine reine PDF Rechnung gilt nicht als eRechnung.

Nachdem die E-Rechnungspflicht für den Bereich B2G (Business-to-Government) in Deutschland grösstenteils umgesetzt ist, folgt jetzt ab 01.01.2025 bis Ende 2027 die schrittweise E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich.

Ab dem 01.01.2025 wird der Empfang einer E-Rechnung gemäss EN 16931 für alle deutschen B2B-Geschäfte verpflichtend.

01Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?

Ab dem 01.01.2025 ist der Empfang, die Verarbeitung und revisionssichere Archivierung einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr (ohne vorherige Zustimmung des Empfängers) verpflichtend.

Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab dem 01.01.2025.

Jedoch hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen.

Art der Rechnung 2025 2026 2027 +
E-Rechnung (nach EN 16931) Erlaubt zur Einführungspflicht
Papier-Rechnung Erlaubt nur bis Jahresumsatz < 800 TdEuro nicht zulässig
Sonstige Rechnung (pdf) Erlaubt mit Zustimmung des Empfängers Erlaubt unter Jahresumsatzgrenze nicht zulässig
EDI Rechnungen Erlaubt mit Zustimmung mit Zustimmung mit Zustimmung

Empfänger Zustimmung: *wenn sich die nach dem UStG erforderlichen Angaben richtig und vollständig in ein Format extrahieren lassen, das der o.g. europäischen Norm entspricht oder mit dieser interoperabel ist.

02Wie wird die E-Rechnung zukünftig zugestellt?

Aktuell enthält die neue gesetzliche Regelung keine Vorgaben zum Übermittlungsweg von elektronischen Rechnungen. Für den Empfang einer elektronischen Rechnung dürfte daher zunächst ein qualifiziertes E-Mail-Postfach ausreichen.

Einige Rechnungsempfänger (z.B. die Deutsche Bahn) setzen auf das PEPPOL-Netzwerk.

Hierbei wird die Rechnung über ein separates Netzwerk versendet. Unser Partner myOpenFactory Software GmbH ist ein zugelassener Open PEPPOL-Access Point, d.h. prinzipiell ist dies auch möglich, in der ersten Ausbaustufe der eingehenden Rechnung aber von uns nicht vorgesehen.

03Ausnahmen Kleinbetragsrechnungen

Nicht in jedem Anwendungsfall ist die Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtend. So können Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) weiterhin als „sonstige Rechnungen“ im oben genannten Sinne übermittelt werden, also beispielsweise in Papierform.

Bei Rechnungen an Endverbraucher (B2C) bleibt weiterhin deren Zustimmung Voraussetzung für die elektronische Rechnungsstellung.

04Wie sieht eine Lösung für Kunden der Westa-Gruppe aus?

Analog zum ausgehenden elektronischen Rechnungsversand integrieren wir die Lösung mit unserem E-Invoicing Partner myOpenFactory Software GmbH.

Um die Funktionalität zu gewährleisten, wird zu Beginn pauschal für Debitoren und Kreditoren eine generelle Stammdaten-Definition hinterlegt.

Die Integration läuft in unseren jeweiligen Eingangsrechnungsworkflow (ERW). Dieser übergibt zugleich in unser GoBD-konformes DMS zur Langzeit-Archivierung.

Vorgehen: Der Kunde muss pro Mandant ein qualifiziertes E-Mail-Postfach zur Verfügung stellen, an welches seine Lieferanten die E-Rechnungen schicken. In unserem IaaS WWS läuft periodisch ein Job, welcher die E-Mail-Postfächer mandantenweise überprüft.

Gibt es E-Mails mit XML-Anhang, werden diese XML-Anhänge an myOpenFactory geschickt. Bei E-Mails mit PDF-Anhang, wird überprüft, ob dieses PDF ein integriertes XML hat (= ZUGFeRD). Handelt es sich um ein solches PDF, wird der Anhang ebenfalls an myOpenFactory geschickt.

myOpenFactory verarbeitet den Anhang, indem er ihn validiert und auf die zulässige ZUGFeRD- bzw. XRechnungs-Version prüft.

Ein weiterer WWS Job holt periodisch die neuen Rechnungen bei myOpenFactory ab und verteilt diese in die elektronischen Rechnungen, die dann in den ERW Workflow übergeben werden.

Archiviert wird die Rechnung im PerFact Langzeit DMS. Unser WWS erstellt daraus unter der ERW-Laufnummer die jeweiligen Rechnung zur Verfügung.

 


Die Leitweg-ID setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
Grobadressierung, Feinadressierung sowie Prüfziffer.

Syntax Peppol-Participant-ID Rechnungs­­­steller: 9930:Umsatz­­­­steuer-ID oder 0088:Global Location Number.

Die Grobadressierung und Prüfziffer sind Pflichtbestandteile, die Feinadressierung ist ein optionaler Bestandteil.

Leitweg-ID und Peppol-ID
Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) dient der eindeutigen Adressierung einer E-Rechnung zu einem Rechnungsempfänger. Wobei die Leitweg-ID die Adressierung und ggf. Weiterleitung der eingegangenen elektronischen Rechnung zu den nachgelagerten Rechnungsbearbeitungssystemen der angeschlossenen Verwaltungseinheiten ermöglichen soll.

Die Leitweg-ID kann auch zur Übermittlung einer elektronischen Rechnung via PEPPOL genutzt werden (dann als sog. PEPPOL-ID). Die PEPPOL-Kennung eines Rechnungsempfängers wird in der Regel im konkreten Auftrag an den Rechnungssteller bzw. Rechnungssender übermittelt.

Unser Angebot der automatisierten, einheitlichen Ausgangs-Rechnung ist für unsere Kunden kostenfrei. Natürlich können Sie über diese Daten-Drehscheibe auch Ihre eigenen Einkaufs- / Vertriebs-Portale aufbauen – mit zentralem Nachrichten-Ausgangs-Monitor nach Geschäftsvorfällen sortiert und Steckerfertig konfiguriert.

Nutzen auch Sie diese Standortvorteile!