Teile der Westa Gruppe haben von der Zollverwaltung das AEO F-Zertifikat erhalten und dürfen sich nun „Authorized Economic Operator“ nennen. Gemäss Definition der Europäischen Union (EU) gelten Hersteller, die diesen Status erworben haben, als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und erfahren deshalb eine bevorzugte Behandlung im Rahmen der Zollabwicklung. Der Zusatz F (Full) beinhaltet zollrechtliche Vereinfachungen, sowie Sicherheitserleichterungen.

Die EU-Kommission hat an die Verleihung des AEOF-Zertifikates sehr strenge Kriterien geknüpft, welche von den global tätigen Wirtschaftsunternehmen erfüllt werden müssen.

Hier einige Punkte:
✔ Schlüssige Beantwortung eines 300 Fragen umfassenden Fragenkataloges
✔ Besonders hoher Standard an die Sicherheit der internationalen Lieferkette
✔ Bonitätsnachweis
✔ Zuverlässigkeit der Buchführung
✔ Datensicherheit der IT-Orga
✔ Zuverlässigkeit im Datenschutz
✔ Zuverlässigkeit des Personals
✔ Gesicherte Räumlichkeiten
✔ Physische Überprüfung aller betriebsrelevanten Räumlichkeiten (Warenannahme, Lagerung,
Produktion, Verkauf, Büro, Versand) durch Mitarbeiter des Bundesministerium für Finanzen – HZA
✔ Überprüfung der Zuverlässigkeit für die dauerhafte Einhaltung aller Kriterien

Überprüft wurden zusätzlich unter anderem die Sicherheitsvorkehrungen beim Zugriff auf Daten, der Archivierung sowie die Datensicherheit im Rechenzentrum, ebenso lag das Augenmerk der Prüfer in auf der Gebäude-Sicherheit und Zutrittskontrollen. Die erfolgreiche Zertifizierung ist für Westaflex ein weiterer Meilenstein im Rahmen seines, nach höchsten Ansprüchen strebenden Qualitätsmanagements. Es bringt schriftlich zum Ausdruck, worauf wir in der Westa Gruppe besonderen Wert legen: nämlich eine transparente und vertrauenswürdige Geschäftskultur über alle Bereiche hinweg.

Damit unsere Waren nicht in falsche Hände gelangen, setzt Westaflex das sogenannte Compliance Screening ein. Moderne Technologie hilft bei diesem Verfahren, sämtliche Warenempfänger und Geschäftspartner mit den verschiedenen, internationalen Sanktionslisten abzugleichen. Außerdem arbeitet Westaflex nur mit Dienstleistungspartnern und Carriern zusammen, die ebenfalls das AEO-Zertifikat besitzen oder sich verpflichten, die Sicherheitskriterien des AEO zu erfüllen.

Unsere Zertifikats-Nummer: DE AEOF 101846

Zusätzlich profitieren unsere Kunden von folgenden Vorteilen:
• kürzere Lieferzeiten
• vorrangige Behandlung der für eine Prüfung ausgewählten Sendung
• EU-weite Anerkennung des Status
• Gütesiegel im internationalen Handel

Ziel ist es, höhere Sicherheitsstandards über die gesamte Transportkette hinweg – vom Hersteller bis zum Endverbraucher – durchzusetzen. Derzeit laufen Verhandlungen mit Drittländern (insbesondere USA, China, Schweiz), die zu einer weltweiten Anerkennung des AEOF Status führen werden.

AEO und EU-AML-Paket
Der Kampf gegen Geldwäsche ist für die Finanzstabilität in Europa von wesentlicher Bedeutung. Das bisherige System – bestehend aus nationalen Vorschriften – erschwerte eine effektive Prävention und Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union (EU). Daher wurde auf Ebene der EU ein neues Gesetzespaket („EU-AML-Paket“) verabschiedet. Mit dem neuen EU-AML-Paket wird der Kreis der Verpflichteten ausgeweitet. Ausserdem werden die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten, vor allem hinsichtlich der Identifikation von Kunden und der wirtschaftlichen Eigentümer, erweitert.

„AML“ steht für „Anti Money Laundering“ und beschreibt die (gesetzlichen) Regelungen und Praktiken mit denen verhindert werden soll, dass illegal erwirtschaftetes Geld „gewaschen“ und somit in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird. Das zentrale Element der AMLA-R ist die Schaffung einer neuen europäischen Aufsichtsbehörde, der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) mit Sitz in Frankfurt.

Erweiterung des Verpflichtetenkreises
Mit der AMLR wird der Kreis der Verpflichteten ausgeweitet. Dies betrifft mitunter Akteure im Bereich der Krypto-Dienstleistungen, sowie Händler von hochwertigen Gütern, darunter Händler von Edelmetallen, Edelsteinen sowie Händler von anderen hochwertigen Gütern, wie bspw. Luxusautos. Zudem werden Profifussballvereine und Fussballagenten in den Kreis der Verpflichteten einbezogen.

Erweiterte Anforderungen an Sorgfaltspflichten: Customer Due Diligence
Mit der AMLR wird der Umfang der im Rahmen der Identifikation zu erhebenden Kundendaten ausgeweitet: Handelt es sich bei den Kunden um natürliche Personen, müssen, neben bereits nach dem Geldwäschegesetz (GwG) bestehenden obligatorischen Informationen, pflichtmässig sämtliche Staatsangehörigkeiten, gegebenen­falls ein Flüchtlingsstatus oder Staatenlosigkeit sowie – sofern verfügbar – nationale Identifikations- und ​Steueridentifikationsnummer erfasst werden. Bei juristischen Personen sind jetzt auch das Gründungsland sowie, im Falle der Verfügbarkeit, eine Steueridentifikationsnummer und eine Rechtsträgerkennung zu erfassen. Ausserdem sind die Namen der nominellen Anteilseigner und der nominellen Direktoren und deren Status als Solche zu erfassen.

Die Sanktionsprüfung wird ebenso Teil der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Verpflichtete müssen nun prüfen, ob Kunden oder wirtschaftlich Berechtigte auf Sanktionslisten stehen oder von sanktionsgelisteten Personen kontrolliert werden.

Erweiterte Anforderungen an die Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer
Im Rahmen des AML-Gesetzespakets wird künftig die Terminologie „wirtschaftlicher Eigentümer“ anstelle der bisherigen Bezeichnung „wirtschaftlich Berechtigter“ verwendet. Zudem wird der Schwellenwert zur Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums bereits ab einer Beteiligung i.H.v. 25% erreicht sein. Bisher lag der Schwellenwert in Deutschland bei grösser 25%. Für Hochrisiko-Branchen besteht ausserdem die Möglichkeit, dass der Schwellenwert auf eine Beteiligungshöhe von 15% gesenkt wird.

Zur Identifikation des wirtschaftlichen Eigentümers sind zudem nunmehr auch Geburtsort, Geburtsdatum, Adresse, sämtliche Staatsangehörigkeiten sowie die Nummer eines ID-Dokuments und, soweit vorhanden, eine eindeutige persönliche Identifikationsnummer verpflichtend und unabhängig von der Risikoklassifizierung zu erheben.

Können wirtschaftliche Eigentümer nicht ermittelt werden, müssen sämtliche Mitglieder der Führungsebene identifiziert werden („fiktive“ wirtschaftliche Eigentümer).

Verpflichtete müssen weiterhin alle verdächtigen Transaktionen unabhängig von ihrer Höhe an die Financial Intelligence Unit (FIU) melden.